Tarife

Psychologische Psychotherapie – was die Grundversicherung übernimmt 

Seit dem 1. Juli 2022 ist psychologische Psychotherapie in der Schweiz eine Leistung der Grundversicherung – allerdings nur, wenn vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Anordnung vorliegt. Dieses sogenannte Anordnungsmodell ermöglicht es bestimmten Ärztinnen und Ärzten, eine Psychotherapie zu verordnen, darunter: 

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Psychiaterinnen und Psychiater
  • Fachpersonen für psychosomatische Medizin


Die Anordnung muss vor dem ersten Termin vorliegen, damit die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie gilt jeweils für bis zu 15 Sitzungen


Die Leistungen werden nach dem allgemein gültigen Tarif (TARPSY) über die 

Ärztekasse direkt den Krankenkassen verrechnet. Dabei werden die Behandlungskosten abzüglich der individuellen Jahresfranchise und des Selbstbehaltes von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. 


Bitte beachten Sie die Konditionen Ihres persönlichen Kassenmodells (z.B. Hausarztmodell).

Terminabsagen

Bei Terminabsagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird die für die Sitzung reservierte Zeit (in der Regel 60 Minuten) in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und gehen zu Ihren eigenen Lasten.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler 

Natürlich können Sie die Therapie auch selbst bezahlen, ohne dass eine ärztliche Anordnung notwendig ist. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. 

Berufsethische Richtlinien

Als Psychotherapeutin und Mitglied der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) halte ich mich an deren berufsethische Richtlinien (wie Datenschutz, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht) und unterstehe dem Berufsgeheimnis (Schweigepflicht).

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